AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Oktober 2022

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hundetrainers/der Hundeschule, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wir auf genderneutrale Schreibweisen verzichtet. Es sind ausdrücklich alle Menschen mit Ihren Hunden willkommen! 1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ände­rungen an den Veranstalter absenden.

  1. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen, Seminare, Workshops und weitere Angebote für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter auf seiner Internetpräsenz und/oder von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben. 2.2 Durch die Übermittlung einer Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronischer Post, (auch WhatsApp und Social-Media Messenger-Dienste), per Onlinebuchungsportal oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab. 2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung und ggf. individueller Terminabsprache oder per Onlinebuchung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltungen an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer bis spätestens 24 Stunden vor dem Einzeltermin bzw. bis spätestens 8 Stunden vor Sozialkontakt-Stunden bzw. 3 Werktage vor Beginn von Kursen, Seminaren, Workshops usw. kostenfrei storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung grundsätzlich in voller Höhe fällig. Ist es dem Veranstalter möglich einen Ersatzteilnehmer zu finden kann aus Kulanz auf die Berechnung der Teilnahmegebühr verzichtet werden. 2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung. 2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering oder die Stornierungsrate so hoch ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. 2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. 2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu. 2.8 Der Veranstalter behält sich das Recht vor einen Termin bzw. eine Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen insofern höhere Gewalt (insb. Krankheit und Witterung) die Durchführung erschwert oder unzumutbar macht. Der Veranstalter bemüht sich auch in diesen Fällen um ein Ersatzangebot.

  1. Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Die Gültigkeit für 5er und 10er Karten beträgt 3 bzw. 6 Monate. 3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt bar oder auf die in der Rechnung genannten Konten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.

  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar. 4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Die Teilnahme an den Angeboten des Veranstalters erfolgt auf eigenes Risiko. 5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Vertreter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so, dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen. 5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich und geistig gewachsen ist. 5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

  1. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang. 6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeige­führte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

  1. Sonstige Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht. 7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Ende der AGB