Sachverständigenstelle bei Köterlogie
Sachkundenachweise nach
§10 und 11 LHundG NRW
Als anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) können Sie bei mir die Sachkundeprüfung für große Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen ablegen.
§11 LHundG NRW – Große Hunde
Hierzu zählen Hunde ab:
- 20 kg Körpergewicht oder
- 40 cm Widerristhöhe
§10 LHundG NRW – Hunde bestimmter Rassen
Hierzu zählen folgende Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Old English Bulldog, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.
Für die Sachkundebescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Ordnungsamt müssen 20 von 30 Fragen aus dem Fragenkatalog richtig beantwortet werden.
Die Prüfung dauert ca. 30 Minuten / Termine nach Absprache
Verhaltensprüfungen nach
§10 LHundG NRW
Als sachverständige Stelle nehme ich außerdem Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß §10 LHundG NRW ab.
Nach erfolgreicher Prüfung kann beim zuständigen Ordnungsamt eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung beantragt werden.
Die in §10 LHundG NRW definierten Hunde unterliegen grundsätzlich ab dem 6. Lebensmonat der Maulkorb- und Leinenpflicht.
Bis zum 6. Lebensmonat besteht diese Verpflichtung nicht.
Ab dem 6./7. Lebensmonat kann beim zuständigen Ordnungsamt eine sogenannte Junghundebefreiung beantragt werden, sofern regelmäßig — mindestens alle 14 Tage — eine Hundeschule zur Junghundeausbildung besucht wird.
Was wird geprüft?
Bei der Verhaltensprüfung wird immer das jeweilige Mensch-Hund-Team beurteilt.
Denn Vertrauen, Orientierung und alltagstaugliches Verhalten entstehen nur im gemeinsamen Miteinander. Die Befreiung gilt daher ausschließlich für das geprüfte Team. Möchte eine weitere Person den Hund ohne Maulkorb oder Leine führen, muss auch diese Person eine eigene Verhaltensprüfung mit dem Hund absolvieren.
Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 24 Monate alt sein.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine behördlich anerkannte Bescheinigung mit entsprechender Empfehlung zur Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung zur Vorlage beim zuständigen Ordnungsamt.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW liegt die endgültige Entscheidung über die Befreiung beim zuständigen Ordnungsamt. Dieses kann Befreiungen zeitlich begrenzen oder mit weiteren Auflagen verbinden. In der Praxis wird den Empfehlungen der sachverständigen Stelle jedoch häufig gefolgt.
Gerne begleite ich Sie kompetent, respektvoll und alltagsnah durch den gesamten Ablauf. Sprechen Sie mich an!




